AGB
§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die über diese Bestellung begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Steelvoll-mh e.U. (nachfolgend Steelvoll-mh) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Die jeweils gültigen AGB sind auf der Homepage von Steelvoll-mh unter www.steelvoll-mh.at abrufbar.
(2) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne der Verbraucherschutzregelungen am Sitz des Kunden, bleiben die dies-bezüglich anwendbaren, zwingenden Verbraucherschutzregelungen unberührt.

§ 2 Allgemeines

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind durch wirksame und durchführbare Bestimmungen, die ihnen dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommen, zu ersetzen.
(2) Sämtliche zu Werbemitteln gehörige Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar.

(3) Inhalt des Vertrages ist ausschließlich die Lieferung von Produkten. Montageleistungen werden von Steelvoll-
mh nicht erbracht und wird für diese von Steelvoll-mh auch keine Haftung übernommen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Durch die Übermittlung der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die darin aufgeführten Waren ab.
(2) Steelvoll-
mh bestätigt den Zugang des verbindlichen Angebotes durch Versenden einer Bestellbestätigung. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes durch Steelvoll-mh dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung bei Steelvoll-mh eingelangt ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Steelvoll-mh das bestellte Produkt an den Kunden versendet oder den Versand mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt. Wenn die Bestellung in mehr als einem Paket versendet wird, kann es vorkommen, dass der Kunde für jedes Paket eine eigene Versandbestätigung erhält. In diesem Fall kommt bezüglich jeder Versandbestätigung ein separater Kaufvertrag über die in der jeweiligen Versandbestätigung aufgeführten Produkte zustande.

§ 4 Widerrufsbelehrung

Gesetzlich kann der Endkunde die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in beliebiger Form (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Endkunden (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß KSchG und FAGG. Für deutsche Endkunden gelten sinngemäß die Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Steelvoll-mh e.U.
Ascherstraße 10
2734 Puchberg

E-Mail:
marcelhandler12@gmail.com

Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind sowie bei gewerblichen Kunden (B2B).

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Die Lieferkosten werden rückerstattet mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Steelvoll-mh angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat. Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Kunde insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde Steelvoll-mh über den Widerruf unterrichtet hat, zurückzusenden. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Kunden zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für Steelvoll-mh mit deren Empfang. Für diese Rückzahlung verwendet Steelvoll-mh dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Steelvoll-mh kann die Rückzahlung verweigern, bis Steelvoll-mh die Waren wieder zurück erhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesendet hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro. Sämtliche Preisangaben beinhalten keine Versandkosten. Der Kaufpreis und die Versandkosten sind unverzüglich ab Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Steelvoll-mh über den Betrag uneingeschränkt verfügen kann.

§ 6 Erfüllungsort und Gefahrtragung

Erfüllungsort ist der Sitz von Steelvoll-mh e.U., Ascherstraße 10, 2734 Puchberg, Österreich. Wenn Steelvoll-mh die Ware übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Kunde selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von Steelvoll-mh vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

§ 7 Verzug und Annahmeverzug

(1) Die Lieferfristen und –termine werden von Steelvoll-mh nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer zumindest 2-wöchigen Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist schriftlich geltend zu machen.
(2) Nimmt der Kunde die Ware nicht an, kann Steelvoll-
mh entweder auf Vertragserfüllung bestehen oder unter Setzung einer 2-wöchigen Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig verwerten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Steelvoll-mh. Vor vollständiger Bezahlung ist der Kunde nicht zur Weiterveräußerung oder einem Einbau der Ware berechtigt.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung oder im Falle der Zwangsvollstreckung gegen den Kunden ist Steelvoll-
mh berechtigt, die Vorbehaltsware zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
(3) Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Vorbehaltsware durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von Steelvoll-
mh hinzuweisen und Steelvoll-mh unverzüglich zu verständigen. Alle Steelvoll-mh durch solche Zugriffe Dritter entstehenden Kosten und Schäden hat der Kunde zu verantworten.

§ 9 Gewährleistung

(1) Steelvoll-mh leistet Gewähr, dass die Ware die ausdrücklich bedungenen bzw. sonst gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zwei Jahre, beginnend mit dem Erhalt der Ware.
(2) Werden Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe sowie das unsachgemäße Öffnen der Ware zurückzuführen ist.

(3) Macht der Kunde Mängel geltend, hat er das defekte Teil und eine genaue Fehlerbeschreibung, sowie eine Kopie der Rechnung, mit dem die Ware geliefert wurde, an Steelvoll-
mh zu senden.
(4) Steelvoll-
mh steht es frei, seiner Gewährleistungsverpflichtung durch Verbesserung oder Austausch nachzukommen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Verschleißteile und -materialien.

§ 10 Haftungsausschluss

(1) Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Steelvoll-mh. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Steelvoll-mh ausschließlich für Personenschäden. Soweit die Haftung von Steelvoll-mh ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Steelvoll-mh. Insbesondere wird für Mängel und Mängelfolgeschäden aufgrund fehlerhafter Montage oder Behandlung keine Haftung übernommen.
(2) Dem Käufer allein obliegt die Beurteilung des Vorliegens der Montagevoraussetzungen und übernimmt Steelvoll-
mh insbesondere hierfür keine Haftung.
(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

(4) Alle Angaben und Informationen auf der Website von Steelvoll-
mh erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung ist ausgeschlossen. Weiter behält sich Steelvoll-mh das Recht vor, jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Inhalte ohne Vorankündigung vorzunehmen.

§ 11 Sonstige Bestimmungen

(1) Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber Steelvoll-mh zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung Steelvoll-mhs ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
(2) Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 12 Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Es wird die nicht-ausschließliche Gerichtsbarkeit der sachlich zuständigen Gerichte am Sitz von Steelvoll-mh vereinbart. Der Kunde kann damit Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen, die sich aus verbraucherschützenden Normen ergeben, wahlweise am Sitz von Steelvoll-mh als auch in dem EU-Mitgliedsstaat des Kunden geltend machen.

§ 13 Kontaktinformationen

Steelvoll-mh e.U.
Ascherstraße10, 2734 Puchberg, Austria

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